Mietvertragsbedingungen Autovermietung Dresden - Center Mobil
Stand 01. Juli 2011
1. Definition
Die Bezeichnung Center Mobil in diesen Mietvertragsbedingungen kennzeichnet den jeweiligen Vermieter des KFZ, der sich aus der
Angabe unter der Überschrift auf der Seite 1 des Fahrzeugmietvertrages ergibt.
2. Übernahme des Fahrzeuges
Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen sofort nach Fahrzeugübernahme der Vermietstation zu melden.
3. Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf außer vom Mieter mit seiner Zustimmung auch von den Mitgliedern seiner Familie, bei Anmietungen von Firmen von
deren beauftragten Mitarbeitern oder von den sonstigen auf der Seite 1 des Mietvertrages mit ihren Vor- und Zunamen eingetragenen
Fahrern geführt werden. Jeder Fahrer des Fahrzeuges muss die erforderliche und gültige Fahrerlaubnis besitzen.
4. Nutzung des Fahrzeuges
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, im
Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sog. Touristenfahrten). Nicht gestattet sind auch die Weitervermietung, sonstige Überlassung an Dritte außer berechtigten Fahrern, sowie sonstige zweckentfremdende Nutzungen. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgut- Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ist untersagt.
Die Bedienungsvorschriften - auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff - sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt bei LKW u.a. auch für die Beförderungs- und Begleitpapiere, das persönliche Kontrollbuch und den Fahrtenschreiber.
Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B. LKW-Maut).
Bei Fahrzeugübergabe wird der Tankfüllstand des Reisemobils festgehalten (meistens auf Reserve/Fast leer) und muss mit demselben Tankfüllstand zurückgebracht werden. Fahrzeuge mit Otto-Motoren (Benzin) nicht mit dem Bioethanol-Kraftstoffgemisch E10 betanken! Treibstoffüberschuss wird nicht vergütet. Planen Sie etwas Zeit zum Tanken ein. Treibstoff- und Betriebskosten (Motoröl, Scheibenfrostschutz, Reifenplatzer usw.) während der Mietdauer trägt der Mieter. Das Fahrzeug wird in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand übergeben und soll im selben Zustand zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnet der Vermieter für Pkw und Transporter 20€ und für Kleinbusse 45 € für Reinigung.
5. Abstellen des FahrzeugesSolange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es in allen Teilen verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der
Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte
unzugänglich zu verwahren und bei Cabrios das Verdeck zu schließen.
6. Einreiseverbot
Dem Mieter/Fahrer ist es nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in nicht EU Länder zu fahren. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart
werden.
7. Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß
zurückgeben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Center Mobil berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeuges vorzeitig zu einem
bestimmten Zeitpunkt oder aber unter fristloser Kündigung dieses Mietvertrages sofort zu verlangen. Im Falle der Nichtbeachtung behält
sich Center Mobil vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu lassen.
Das Fahrzeug darf nur persönlich zurückgegeben werden. Ein Einwurf der Schlüssel und Papiere in den Briefkasten wird
ausgeschlossen.
8. Pflichten des Mieters/Fahrers bei Schadensfall oder Panne
Bei einem Schadensfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass - nach Absicherung vor Ort und der Leistung von Erster
Hilfe - alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, namentlich dass
a) sofort die Polizei hinzugezogen wird, und zwar auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter.
b) zur Weiterleitung an Center Mobil die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der
beteiligten Fahrzeuge notiert werden sowie eine Skizze angefertigt wird,
c) von dem Mieter/Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird und
d) angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden.
Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur
Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist.
Nach einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubehör hat der Mieter/Fahrer sofort Anzeige bei der zuständigen
Polizeistelle zu erstatten. Für den Abstellort des Fahrzeuges sind - soweit vorhanden - Zeugen zu benennen und eine entsprechende
Skizze zu fertigen.
Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich und persönlich bei Center Mobil vollständig und wahrheitsgemäß zu
melden. Polizeibescheinigungen sind beizufügen. Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel und -
papiere bei Center Mobil abzugeben. Auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalles ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, Center
Mobil und deren Versicherer zu unterstützen und jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalles und zur Feststellung
der Haftungslage zwischen Center Mobil und Mieter/Fahrer erforderlich ist.
Wenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, hat der
Mieter/Fahrer angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit Center Mobil die zu treffenden Maßnahmen
abzustimmen und auch außerhalb deren Öffnungszeiten die Interessen von Center Mobil bestmöglich zu wahren.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb
verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und –Zubehör). Bei Überlassung des Fahrzeuges
an Dritte - einschließlich der in Ziffer 3 bezeichneten weiteren Fahrer - haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses
Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten.
Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt
werden verantwortlich und haftet gegenüber Center Mobil für entstehende Gebühren und Kosten. Center Mobil ist verpflichtet, den
Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen.
10. Die Haftung des Mieters/Fahrers für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht ausgeschlossen werden.
11. Versicherungen
Im Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens in dem Umfang, der im Zulassungsland des Fahrzeuges
oder im Vermietland gesetzlich vorgeschrieben oder üblich ist. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht
gedeckt. Des weiteren ist eine
Vollkaskoversicherung mit 850,00 € Selbstbeteiligungund eine Teilkaskoversicherung mit 150,00 €
Selbstbeteiligung enthalten.
12. Haftung von Center Mobil
Center Mobil bemüht sich, den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu gewährleisten sowie Reservierungen vereinbarungsgemäß
durchzuführen.
Sollte ein Fahrzeug ausfallen und ein Ersatzfahrzeug nicht binnen einer Frist von 60 Minuten zur Verfügung stehen, kann der Mieter
vom Vertrag zurücktreten.
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Center Mobil liegende und von ihr nicht zu vertretende
Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen entbinden Center Mobil für deren Dauer von der
Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
Im Fall dass vor, während oder nach der Miete Gegenstände des Mieters/Fahrers oder sonstiger Personen im oder auf dem gemieteten
Fahrzeug beschädigt werden oder abhanden kommen, haftet Center Mobil nicht.
13. Kosten / verspätete Rückgabe
Mit Unterzeichnung des Mietvertrages wird der Mietpreis fällig. Dieser ist spätestens bei der Abholung des Fahrzeuges in bar
zu zahlen. Sollte der Mietvertrag unterzeichnet sein und der Mieter holt das Fahrzeug nicht ab, ist der komplette Mietpreis fällig.
Wird das Fahrzeug, bei Tagesanmietung, verspätet zurückgegeben,(muss von Center mobil genehmigt werden) zahlt der Mieter zusätzlich für jede angefangene Stunde einen Betrag von 10,00 €. Die Preise gelten nur innerhalb der Geschäftszeiten.
Wird das Fahrzeug, bei Halbtagsanmietung sowie Stundenanmietung, verspätet zurückgegeben, ,(muss von Center mobil genehmigt werden) zahlt der Mieter zusätzlich für jede angefangene Stunde einen Betrag von 15,00 €. Die Preise gelten nur innerhalb der Geschäftszeiten.
14.Zusatzvereinbarung bei der Nutzung von Mietfahrzeugen in Ausland
Falls das vermietete Fahrzeug im Ausland, aus welchen Grund auch immer nicht mehr in Fahrbarem Zustand ist, verpflichtet sich der Fahrzeugmieter, dafür sorgen zutragen, dass das betreffende Fahrzeug zu den Firmensitz des Fahrzeugvermieter in Deutschland gebracht wird. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Fahrzeugmieter. (Wenn nicht schon bei eine der mitreisenden vorhanden, dass Abschluss ein Schutzbrief wie ADAC Plus Mitgliedschaft oder ähnliches ist empfehlenswert, da diese solche Fälle abdeckt).
15. Anwendbares Recht/Gerichtstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dresden.
Auto – Vermietung - Dresden
01127 Dresden Leipzigerstr. 36
Tel. 0351/32925975
Fax 0351/2197533
Funk. 0152/09816505
Internet: www.autovermietung-dresden.net
Festnetz:
0 351 - 32 925 975
Handy:
0 152 - 09 81 65 05
Fax:
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eMail:
dresdencarrental@online.de
Öffnungzeiten
Mo bis Fr:
9:30 - 12:00 & 15:00 - 18:30
Samstag:
9:30 - 13:00