autoleihen dresden, leihwagen dresden,  automiete dresden, autovermieter dresden, autoverleih dresden, autovermieten dresden, Auto ausleihen dresden, pkw vermietung dresden, Transporter vermietung dresden, Kleinbusvermietung dresden, Leihauto dresden,
AGB

 

 

Mietvertragsbedingungen Autovermietung Dresden - Center Mobil

Stand 01. Juli 2011

1. Definition

Die Bezeichnung Center Mobil in diesen Mietvertragsbedingungen kennzeichnet den jeweiligen Vermieter des KFZ, der sich aus der

Angabe unter der Überschrift auf der Seite 1 des Fahrzeugmietvertrages ergibt.

2. Übernahme des Fahrzeuges

Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen sofort nach Fahrzeugübernahme der Vermietstation zu melden.

3. Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf außer vom Mieter mit seiner Zustimmung auch von den Mitgliedern seiner Familie, bei Anmietungen von Firmen von

deren beauftragten Mitarbeitern oder von den sonstigen auf der Seite 1 des Mietvertrages mit ihren Vor- und Zunamen eingetragenen

Fahrern geführt werden. Jeder Fahrer des Fahrzeuges muss die erforderliche und gültige Fahrerlaubnis besitzen.

4. Nutzung des Fahrzeuges

Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, im

Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sog. Touristenfahrten). Nicht gestattet sind auch die Weitervermietung, sonstige Überlassung an Dritte außer berechtigten Fahrern, sowie sonstige zweckentfremdende Nutzungen. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgut- Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ist untersagt.

Die Bedienungsvorschriften - auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff - sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt bei LKW u.a. auch für die Beförderungs- und Begleitpapiere, das persönliche Kontrollbuch und den Fahrtenschreiber.

Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B. LKW-Maut).

Bei Fahrzeugübergabe wird der Tankfüllstand des Reisemobils festgehalten (meistens auf Reserve/Fast leer) und muss mit demselben Tankfüllstand zurückgebracht werden. Fahrzeuge mit Otto-Motoren (Benzin) nicht mit dem Bioethanol-Kraftstoffgemisch E10 betanken! Treibstoffüberschuss wird nicht vergütet. Planen Sie etwas Zeit zum Tanken ein. Treibstoff- und Betriebskosten (Motoröl, Scheibenfrostschutz, Reifenplatzer usw.) während der Mietdauer trägt der Mieter. Das Fahrzeug wird in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand übergeben und soll im selben Zustand zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnet der Vermieter für Pkw und Transporter 20€ und  für Kleinbusse 45 € für Reinigung.

5. Abstellen des Fahrzeuges

Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es in allen Teilen verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der

Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte

unzugänglich zu verwahren und bei Cabrios das Verdeck zu schließen.

6. Einreiseverbot

Dem Mieter/Fahrer ist es nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in nicht EU Länder zu fahren. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart

werden.

7. Rückgabe des Fahrzeuges

Der Mieter wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß

zurückgeben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Center Mobil berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeuges vorzeitig zu einem

bestimmten Zeitpunkt oder aber unter fristloser Kündigung dieses Mietvertrages sofort zu verlangen. Im Falle der Nichtbeachtung behält

sich Center Mobil vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu lassen.

Das Fahrzeug darf nur persönlich zurückgegeben werden. Ein Einwurf der Schlüssel und Papiere in den Briefkasten wird

ausgeschlossen.

8. Pflichten des Mieters/Fahrers bei Schadensfall oder Panne

Bei einem Schadensfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass - nach Absicherung vor Ort und der Leistung von Erster

Hilfe - alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, namentlich dass

a) sofort die Polizei hinzugezogen wird, und zwar auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter.

b) zur Weiterleitung an Center Mobil die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der

beteiligten Fahrzeuge notiert werden sowie eine Skizze angefertigt wird,

c) von dem Mieter/Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird und

d) angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden.

Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur

Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist.

Nach einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubehör hat der Mieter/Fahrer sofort Anzeige bei der zuständigen

Polizeistelle zu erstatten. Für den Abstellort des Fahrzeuges sind - soweit vorhanden - Zeugen zu benennen und eine entsprechende

Skizze zu fertigen.

Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich und persönlich bei Center Mobil vollständig und wahrheitsgemäß zu

melden. Polizeibescheinigungen sind beizufügen. Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel und -

papiere bei Center Mobil abzugeben. Auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalles ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, Center

Mobil und deren Versicherer zu unterstützen und jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalles und zur Feststellung

der Haftungslage zwischen Center Mobil und Mieter/Fahrer erforderlich ist.

Wenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, hat der

Mieter/Fahrer angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit Center Mobil die zu treffenden Maßnahmen

abzustimmen und auch außerhalb deren Öffnungszeiten die Interessen von Center Mobil bestmöglich zu wahren.

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb

verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und –Zubehör). Bei Überlassung des Fahrzeuges

an Dritte - einschließlich der in Ziffer 3 bezeichneten weiteren Fahrer - haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses

Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten.

Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt

werden verantwortlich und haftet gegenüber Center Mobil für entstehende Gebühren und Kosten. Center Mobil ist verpflichtet, den

Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen.

10. Die Haftung des Mieters/Fahrers für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht ausgeschlossen werden.

11. Versicherungen

Im Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens in dem Umfang, der im Zulassungsland des Fahrzeuges

oder im Vermietland gesetzlich vorgeschrieben oder üblich ist. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht

gedeckt. Des weiteren ist eine Vollkaskoversicherung mit 850,00 € Selbstbeteiligungund eine Teilkaskoversicherung mit 150,00 €
Selbstbeteiligung enthalten.

12. Haftung von Center Mobil

Center Mobil bemüht sich, den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu gewährleisten sowie Reservierungen vereinbarungsgemäß

durchzuführen.

Sollte ein Fahrzeug ausfallen und ein Ersatzfahrzeug nicht binnen einer Frist von 60 Minuten zur Verfügung stehen, kann der Mieter

vom Vertrag zurücktreten.

Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Center Mobil liegende und von ihr nicht zu vertretende

Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen entbinden Center Mobil für deren Dauer von der

Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

Im Fall dass vor, während oder nach der Miete Gegenstände des Mieters/Fahrers oder sonstiger Personen im oder auf dem gemieteten

Fahrzeug beschädigt werden oder abhanden kommen, haftet Center Mobil nicht.

13. Kosten / verspätete Rückgabe

Mit Unterzeichnung des Mietvertrages wird der Mietpreis fällig. Dieser ist spätestens bei der Abholung des Fahrzeuges in bar

zu zahlen. Sollte der Mietvertrag unterzeichnet sein und der Mieter holt das Fahrzeug nicht ab, ist der komplette Mietpreis fällig.

Wird das Fahrzeug, bei Tagesanmietung, verspätet zurückgegeben,(muss von Center mobil genehmigt werden) zahlt der Mieter zusätzlich für jede angefangene Stunde einen Betrag von 10,00 €. Die Preise gelten nur innerhalb der Geschäftszeiten.

Wird das Fahrzeug, bei Halbtagsanmietung sowie Stundenanmietung, verspätet zurückgegeben, ,(muss von Center mobil genehmigt werden) zahlt der Mieter zusätzlich für jede angefangene Stunde einen Betrag von 15,00 €. Die Preise gelten nur innerhalb der Geschäftszeiten.


14.Zusatzvereinbarung bei der Nutzung  von Mietfahrzeugen in Ausland

Falls das vermietete Fahrzeug  im Ausland, aus welchen Grund auch immer nicht mehr in Fahrbarem Zustand ist, verpflichtet sich der Fahrzeugmieter, dafür sorgen zutragen, dass das betreffende Fahrzeug zu den Firmensitz des Fahrzeugvermieter  in Deutschland gebracht wird. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Fahrzeugmieter. (Wenn nicht schon bei eine der mitreisenden vorhanden, dass Abschluss ein Schutzbrief wie ADAC Plus Mitgliedschaft oder ähnliches ist empfehlenswert, da diese solche Fälle abdeckt).


 

15. Anwendbares Recht/Gerichtstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dresden.

Auto – Vermietung - Dresden

01127 Dresden Leipzigerstr. 36

Tel. 0351/32925975

Fax 0351/2197533

Funk. 0152/09816505

 

Internet: www.autovermietung-dresden.net